AGB
 
 
  Allgemeine Geschäfstbedingungen für Heilpraktiker für Psychotherapie
  § 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne 
  der §§ 611 ff BGB 
  soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.2.Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt einen 
  Behandlungsvertrag ohne Angaben von 
  Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner 
  Spezialisierung oder aus 
  gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der 
  Honoraranspruch des 
  Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
  § 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
  Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der 
  Heilkunde zur 
  Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.2.Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem 
  mutmaßlichen 
  Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft..3.Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen 
  und er darf keine 
  verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
  § 3 Mitwirkung des Patienten
  Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn 
  das Vertrauen nicht mehr 
  gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die 
  Therapiemaßnahmen verhindert.
  § 4 Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie
  Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für seine Dienste einen Honoraranspruch.  
  § 5 Honorarerstattung durch Dritte
  Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der 
  Heilpraktiker für Psychotherapie führt 
  eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.2.Der Heilpraktiker für 
  Psychotherapie erteilt in 
  Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen 
  sind honorarpflichtig.
  § 6 Vertraulichkeit der Behandlung
  Der Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren 
  Begleitumstände und den 
  persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die 
  Auskunft im Interesse des 
  Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.
  2.Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – 
  beispielsweise Meldepflicht bei 
  bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht 
  aber für Auskünfte an 
  Ehegatten, Verwandte oder Familien-angehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie 
  persönliche Angriffe gegen ihn 
  oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.3.Der Heilpraktiker für Psychotherapie 
  führt Aufzeichnungen über 
  seine Leistungen (Handakte). Absatz 2. bleibt unberührt.
  § 7 Rechnungsstellung
  Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung. 2.Die Rechnung enthält den Namen und die 
  Anschrift des 
  Patienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung.
  § 8 Meinungsverschiedenheiten
  Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, 
  Gegen-vorstellungen, 
  abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
  § 9 Salvatorische Klausel
  Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die 
  Wirksamkeit des 
  Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die 
  dem Vertragszweck oder 
  dem Parteiwillen am nächsten kommt.
  § 10 Angebot
   Mein Angebot richtet sich an alle Menschen – ob Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien oder Paare.Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie, 
  sorgfältig die 
  ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen.
  § 11 Terminvereinbarung
  Termine sind nur nach vorheriger Absprache möglich, das heißt, dass Sie keine Wartezeiten einkalkulieren müssen. Falls es doch einmal zu Verzögerungen kommen 
  sollte, nehmen Sie 
  einfach solange im Warteraum Platz. .Für eine Terminvereinbarung rufen Sie mich einfach an oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich 
  rufe Sie dann umgehend 
  zurück. Sie können auch per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen – auch dann rufe ich Sie umgehend an.
  § 12 Dauer 
  Eine Sitzung dauert 60 Minuten 
  .
  § 13 Kostenübernahme
  Heilpraktikerkosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, gelegentlich ist dies jedoch im Einzelfall möglich. Bekommen Sie 
  Heilpraktikerkosten von 
  Ihrer privaten Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet, erkundigen Sie sich bitte vorab über die Modalitäten, gegebenenfalls werden auch hier nicht die 
  vollen Kosten 
  übernommen.
  § 14 Therapie oder Beratung?
  Die Grenze zwischen Therapie und Beratung ist schwierig zu ziehen, beinhaltet das eine doch immer auch Teile des anderen. Die von mir genannten Methoden 
  setzte ich in meiner 
  therapeutischen Arbeit mit Ihnen ein.
  Darüber hinaus biete ich Ihnen aber auch Supervision sowie individuelle Beratung (Coaching) zum Erreichen Ihrer privaten oder beruflichen Ziele mithilfe dieser 
  Methoden an.Dieses 
  Angebot richtet sich an Sie als Einzelperson, Paar oder Familie. Möchten Sie mehr über den Einsatz von Beratung / Coaching als unternehmensbezogene 
  Dienstleistung erfahren, rufen Sie 
  mich gerne an.